Barrierefreiplan Natur - Stand der Teilhabe im Naturerlebnis für behinderte Gäste

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Stand der Teilhabe im Naturerlebnis für behinderte Gäste

Durch das EU-Pilotprojekt „Naturerlebnis `Küste` für alle!“, das das Projektmange-mentbüro (JoB.-Medienbüro) im Jahr 1999 zusammen mit der Lebenshilfe Wittmund e.V. für die Naturregion Wattenmeer durchführte, wurde ein hohes Maß an Aufmerksamkeit für die Belange behinderter NaturfreundInnen an der niederländisch-deutsch-dänischen Nordseeküste geschaffen. Dort wurde deutlich, dass es bereits mehr oder weniger zufällige Einzellösungen zur barrierefreien Umweltkommunikation und zum barrierefreien Naturerleben gibt, die Planung derartiger Vorhaben aber oft von Unsicherheit („Wie mache ich es richtig?“) begleitet wird.

Als ersten Schritt dazu, eine solche Unsicherheit abzubauen, hat JoB.-Medienbüro dann in den Jahren 2002/3 für das Gemeinschaftsprojekt „Natur für alle“ der Lebenshilfe Wittmund e.V. und des Regionalen Umweltzentrums Schortens e.V. sieben „Planungshilfen zur Barrierefreiheit“ erstellt. Darin werden Tipps und Anleitungen zur Umsetzung barrierefreien Naturerlebens geben. (Dieses Projekt wurde von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und der Niedersächsischen Wattenmeer-Stiftung gefördert.)

Deutsche Großschutzgebiete beginnen mit Barrierefrei-Planung

Auch in einigen der rund 100 deutschen Großschutzgebiete (Nationalparke, Natur-parke, Biospärenreservate), sind in den letzten Jahren bereits gute Ansätze in Richtung „barrierefreies Naturerleben“ gemacht worden. Die Dachorganisation EURO-PARC Deutschland hat in den letzten Jahren auf mehreren Veranstaltungen „Barrie-refreiheit“ thematisiert. Ferner sind in Schutzgebieten einzelne Naturerlebnispfade oder Wanderwege für NaturfreundInnen im Rollstuhl und/oder für blinde und sehbehinderte Gäste geschaffen worden: zum Beispiel im NP Hainich, NP Berchtesgaden, NP Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, Naturpark Hoher Fläming, NSG Erlensee.

Außerdem gibt berollbare Vogelbeobachtungsstände oder Aussichtsplattformen (NP Niedersächsisches Wattenmeer – NSG Leyhörn; NSG Erlensee; NP Vorpommersche Boddenlandschaft). Nationalparkhäuser wurden für rollstuhlnutzende Gäste zugänglich gemacht und Führer durch Ausstellungen in Groß- und Brailleschrift erstellt (zum Beispiel im Multimar Wattforum im NP SLH Wattenmeer). Der Nationalpark Eifel hat begonnen, Angebote für behinderte Gäste zu schaffen, etwa das Angebot von Gebärdensprachdolmetschung bei Führungen, der benachbarte, grenzüberschreitende Naturpark Hohes Venn - Eifel hat eine Broschüre und eine Homepage (www.eifel-barrierefrei.de) mit Angeboten aus dem Park für behinderte Gäste herausgebracht. Der NP Hainich hat seine Homepage (www.nationalpark-hainich.de) bereits nach barriefrei-Kriterien umprogrammiert.

Es sind somit die gestalterischen Grundlagen für eine Barrierefrei-Planung im Natur-bereich geschaffen worden, Insellösungen zum barrierefreien Naturerleben, vorwiegend im Wegebereich liegen vor, das Interesse vieler Schutzgebietsverantwortlicher ist gegeben. Was aber noch fehlt, ist eine modellhafte systematische Einbeziehung des Barrierefrei-Prinzips in bestehende Management-Pläne von Großschutzgebieten, wodurch eine prototypische Lösung geschaffen wird, die von anderen Schutzgebieten übernommen beziehungsweise angepasst werden kann.

Internationale Vorbilder für einen Management-Plan

Vorbilder für solch einen Management-Plan können die Umgestaltungen der Nationalparke in den USA oder Australien sein. In Folge der bereits erwähnten Gesetzgebung in den USA wurde eine Verpflichtung für öffentlich zugängliche Einrichtungen geschaffen, eine Selbst-Evaluation vorzunehmen und sogenannte „Transition-Plans“ zu erarbeiten. Ferner wurde ein „Access-Bord“ geschaffen, eine unabhängige Bundesbehörde mit starker Beteilungung behinderter Fachleute, die exakte Vorgaben („Guidelines“) für die Planung im städtischen Bereich, aber auch im Outdoor-Bereich ausgearbeitet hat. Im September 1999 hat das Access-Board, auch unter Beteiligung des US-National Park Service und der Organsiationen behinderter Menschen, einen umfangreichen Bericht zur Entwicklung von Wegen, Stränden, Picknick- und Campingstellen ausgearbeitet.

Im australischen Bundesstaat New South Wales hat die Nationalparkverwaltung, ebenfalls auf Basis des australischen Gleichstellungsgesetzes von 1992, sogenannte „Disability Action Plans“ erarbeitet, die sich jeweils auf eine Dreijahresperiode beziehen. Derzeit gilt der Plan 2003 –2006, der sowohl die Angebote der Nationalparke für behinderte Gäste, als auch die Beschäftigungspolitik der Parkverwaltungen umfasst.

Unter dem Begriff der „Accessibility“ (Zugänglichkeit, Barrierefreiheit) wird der Zugang für einen weiten Kreis von Gästen gefasst: Es sei an Gäste im Rollstuhl zu denken, Gäste, die blind, sehbehindert, gehörlos oder schwerhörig sind und auch an Gäste mit intellektuellen Beeinträchtigungen. Ferner wird ausgeführt, dass es unterschiedliche Ansprüche bei Gästen mit Behinderung gibt, denen entsprochen werden müsse: Manche möchten ein abenteuerliches Outdoor-Erlebnis, andere hingegen nur ein gemütliches Picknick im Kreis ihrer Familie. Diesen Bedarfen müsse ebenfalls entsprochen werden.

Für sechs unterschiedliche Arbeitsbereiche listet der Plan dann mit konkreten Verantwortlichkeiten und Zeitschienen auf, was in diesen drei Jahren an Verbesserungen für behinderte Gäste erreicht werden soll. Der nächste Plan soll den Zeitraum von 2007 – 2010 umfassen.