Barrierefreiplan Natur - Querschnittsaufgabe „Barrierefreiheit“ im Nationalparkplan

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Querschnittsaufgabe „Barrierefreiheit“ im Nationalparkplan

Abbildung des Parkplanes

Um eine Barrierefrei-Gestaltung auch realisieren zu können, muss sie als „Querschnittsaufgabe“ in die bestehenden Nationalpark- und Managementpläne eingeführt und überwacht werden. Für den Nationalpark Berchtesgaden gibt es einen Nationalparkplan, der 2001 in Kraft getreten ist und für seine Umsetzung einen Zeithorizont von 10 Jahren (also bis 2011) umfasst. In diesem Plan werden „Barrierefreiheit“ oder „behinderte Gäste“ nicht ausdrücklich erwähnt. Es erscheint daher geboten, diese Lücke nunmehr zu schließen, da es auch in der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung über den Alpen- und Nationalpark Berchtesgaden (Nationalpark-Verordnung) heißt: „Der Nationalparkplan ist nach Bedarf fortzuschreiben.“ (§ 13).

Ergänzungen im Nationalparkplan – allgemeiner Teil

Bei einer Neufassung des Nationalparkplans sollte „Barrierefreiheit“ an folgenden Stellen als Querschnittsaufgabe eingefügt werden:

  • 1 - Grundlagen: Verweis auf Neubearbeitung unter Aufnahme von Barrierefreiheit
  • 3 - Der Nationalpark Berchtesgaden: Einfügung eines neuen Absatzes in Unterkapitel 3.1., der die internationale Entwicklung in den Schutzgebieten in Sachen „Zugänglichkeit“ für behinderte BesucherInnen beschreibt.
  • 4 - Der Nationalparkplan: Einfügung eines neuen Absatzes in Unterkapitel 4.1., der eine Planung „für alle“ beschreibt.
  • 5 - Rechtsgrundlagen und Leitlinien: Einfügung eines neuen Unterkapitels 5.2.6, das das Leitbild der Planung „für alle“ aus Kapitel 4 ausführlicher umreißt.

„Barrierefreiheit“ als neues regionalisiertes Leitziel

In Kapitel 6 sind „Regionalisierte Leitziele für den Nationalpark“ aufgeführt, die sich bislang in sechs Unterpunkte gliedern: Schutz, Pflege, Erholung, Forschung / Umweltbeobachtung, Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Es wird vorgeschlagen, dort ein weiteres regionalisiertes Leitziel aufzunehmen und als 6.7 Leitziele für die Querschnittsaufgabe „Barrierefreiheit“ in den Nationalparkplan einzufügen. In diesem Punkt wird im Einzelnen geregelt:

  • die Selbstverpflichtung des Nationalparks zur barrierefreien Gestaltung als Querschnittsaufgabe
  • eine generelle Barrierefreiklausel für Neuplanungen, anstehende Umbauten, Reparaturen, etc.
  • die Erstellung eines Maßnahmeplans zur Barrierefrei-Gestaltung und seine schrittweise Verwirklichung
  • die Kooperation mit betroffenen ExpertInnen aus der Region
  • die kontinuierliche Schulung der MitarbeiterInnen in Barrierefrei-Angelegenheiten
  • die Berücksichtigung der Einstellung behinderter MitarbeiterInnen

Ergänzungen im Nationalparkplan – Bestandsaufnahme / Maßnahmenkonzept

Da in diesem Projekt eine Bestandsaufnahme durchgeführt wurde und ein Maßnahmenkonzept zur umfassenden Herstellung von Barrierefreiheit vorgeschlagen wird, braucht der existierende Nationalparkplan in Kapitel 8 - Bestandsaufnahme und den Kapiteln 10 – 13 nicht im Ursprungstext verändert zu werden. Es ist sinnvoller, die Ergebnisse dieses Projekts in zusammenhängender Form zu einem Bestandteil der konkreten Umsetzung des Nationalparkplans bis 2011 zu erklären. - Damit eine Barrierefrei-Planung auch erfolgreich ist, muss sie einem Monitoring unterliegen. Dazu ist die Schaffung eines/einer Barrierefreibeauftragten in der Nationalparkverwaltung hilfreich, der/die sinnvollerweise auch querschnittsmäßig arbeitet und alle Maßnahmen, die im Nationalpark in Umsetzung des geltenden Nationalparkplans in Angriff genommen werden, auf ihre Barrierefreiheit hin überprüft. Der Nationalparkbeirat muss sich ebenfalls regelmäßig mit der Umsetzung der Querschnittsaufgabe „Barrierefreiheit“ befassen, ebenso ist eine Ergänzung der Nationalpark-Verordnung in diesem Sinne vorstellbar. Eine Fortschreibung der Barrierefrei-Planung ist in den nächsten Nationalparkplänen ab 2012 aufzunehmen, wobei die in diesem Projekt vorgeschlagenen Maßnahmen zu evaluieren und weiterzuführen sind.