Barrierefreiplan Natur - Einbeziehung eines/r Sachverständigen mit Behinderung in den Nationalpark-Beirat

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Einbeziehung eines/r Sachverständigen mit Behinderung in den Nationalpark-Beirat

Kurzbeschreibung

Zu den Sitzungen des Nationalparkbeirats wird regelmäßig eine/r Sachverständige/r mit Behinderung eingeladen. Eingeladen wird zunächst die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, bis vor Ort eine/n kommunale/n Behindertenbeauftragte/n eingesetzt worden ist. Diese Maßnahme endet, wenn die Einbeziehung des/der kommunalen Behindertenbeauftragten in den Nationalparkbeirat durch die Nationalparkverordnung festgeschrieben worden ist.

Begründung

Diese Maßnahme dient dazu, das Thema Barrierefreiheit auch im Nationalparkbeirat langfristig als Querschnittsaufgabe zu verankern. Demselben Ziel dient die vorgeschlagene Ergänzung der Nationalparkverordnung in § 15. Um jedoch bis zur Ergänzung der Nationalparkverordnung nicht wertvolle Zeit zu verlieren, wird durch diese Maßnahme gewährleistet, dass unmittelbar im Anschluss an das einjährige Projekt zur Barrierefreiheit dieses Thema weiter im Blickpunkt der Nationalparkverwaltung bleibt. So trägt die Maßnahme dazu bei, dem langfristigen Ziel einer Beachtung von Barrierefreiheit bei allen Planungen des NP näher zu kommen.

Umsetzung

Nach § 15 Abs. 5 Satz 3 der Nationalparkverordnung können zu den Sitzungen des Nationalparkbeirats außer den ständigen Mitgliedern weitere Sachverständige einge-laden werden. Im Dezember 2005 wurde der Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Dr. Werner Schnappauf, in einem Schreiben bereits auf die-ses Thema aufmerksam gemacht und darum gebeten, vorläufig die Behindertenbe-auftragte der Bayerischen Staatsregierung als Sachverständige zu den Sitzungen des Nationalparkbeirats einzuladen. Dies ist für die Sitzung im März 2006 erfolgt.

Kostenschätzung

Für diese Maßnahme fallen keine Kosten an.

Umsetzungszeitraum

Sofort - bis Juni 2006