Barrierefreiplan Natur - Einstellung einer/s behinderten PädagogIn als Barrierefrei-Beauftragte/r zur Planumsetzung

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Einstellung einer/s behinderten PädagogIn als Barrierefrei-Beauftragte/r zur Planumsetzung

Kurzbeschreibung

Ein/e behinderte/r PädagogIn wird in der Nationalparkverwaltung eingestellt. Eine Aufgabe der neuen Kraft ist es, als "Barrierefrei-Beauftragte/r" die Umsetzung der im Maßnahmeplan zusammengestellten Maßnahmen voranzutreiben und zu begleiten. Durch diese Maßnahme soll der Barrierefrei-Gedanke langfristig im Nationalpark und in der Region verankert werden und so zu einer nachhaltigen Wirkung des einjährigen Projekts beitragen.

Begründung

Mit dem Maßnahmeplan ist ein Bündel von Maßnahmen geschnürt worden, die zu mehr Barrierefreiheit im Nationalpark Berchtesgaden beitragen sollen. Sie sind zwar mit Kostenschätzungen und Zeitplänen versehen, aber es fördert die Realisierung der Maßnahmen, wenn ein/e MitarbeiterIn des Nationalparks für die Umsetzung verantwortlich ist. Wenn diese/r neue MitarbeiterIn selbst mit einer Behinderung lebt, kann sie glaubwürdiger für Barrierefrei-Anliegen eintreten, weiß vieles aus eigener Erfahrung und kann auch als Rollenvorbild für behinderte Gäste dienen: Er oder sie verkörpert, dass sich Nationalpark/Natur/Umweltschutz einerseits und Behinderung andererseits nicht ausschließen, sondern ergänzen können. Aus diesem Grunde ist die Einstellung einer/s neuen MitarbeiterIn mit Behinderung anzustreben.

Außerdem sprechen auch finanzielle Überlegungen dafür, eine/n neue/n MitarbeiterIn mit Behinderung zu wählen: Die Bundesagentur für Arbeit ist je nach Haushaltslage zu einer finanziellen Unterstützung bei der Einstellung solcher Fachkräfte bereit. Wenn die Nationalparkverwaltung genügend behindertes Personal beschäftigt, fallen außerdem keine Zahlungen der Ausgleichsabgabe (SGB IX, § 77) an.

Der/die neue MitarbeiterIn sollte über eine pädagogische Ausbildung verfügen, da zusätzliches pädagogisches Personal im Nationalpark sowieso benötigt wird. 2008 soll das neue Nationalparkhaus "Haus der Berge" eingeweiht werden, und spätestens dann werden weitere pädagogische Kräfte eingestellt.

Umsetzung

Zunächst muss ein/e geeignete/r KandidatIn gefunden werden, die außer den oben genannten Voraussetzungen möglichst auch einen regionalen Bezug haben sollte. Anschließend gilt es, die Finanzierung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu klären.

Kostenschätzung

Es fallen die üblichen Personalkosten an abzüglich der Zuschüsse durch die BA und die Ersparnisse durch den Wegfall der Ausgleichsabgabe.

Umsetzungszeitraum

Kurzfristig - bis Sommer 2007